Gewässer

Strecke 1:

Eisenbahnbrücke Hallstadt bis Main/Regnitzmündung Bischberg

Alle Rot-Schraffierten Bereiche sind Sperrzonen.

Das Bohrloch unterhalb der Eisenbahnbrücke wurde zum Winterschongebiet erklärt und unterliegt einem Angelverbot in der Zeit vom 01.11. bis 31.03.

Im neuen Seitenarm als Hochwasserschutz gilt Angelverbot.

Bei den Zufahrtswegen ist auf offizielle und erlaubte Wege zu achten. Das Befahren von anderen Wegen ans Gewässer erfolgt auf eigene Gefahr.

Siehe Gewässer-Karte.

Strecke 2:

Main/Regnitzmündung Bischberg bis 100m oberhalb Kraftwerk Viereth

Alle Rot-Schraffierten Bereiche sind Sperrzonen.

Die Sondergenehmigung vom Mittelsee ist, wie bereits seit 2021 kommuniziert, ausgelaufen. Der Ost- und Süd-Bereich im Mittelsee, inklusive des Mündungsbereichs und die beiden Landzungen sind ab dem 01.01.2026 aus Naturschutzgründen zur Sperrzone erklärt und darf nicht mehr beangelt werden!

Die Zufahrt zwischen Baggersee 2 (Mittelsee) und Baggersee 1 (Ostsee) zum Main hin ist durch eine Schranke mit Codeschloß versperrt. Bei Interesse für eine Zufahrt in diesem Bereich, um am Main zu angeln, muß sich der entsprechende Sportangler an die Fischerzunft Bischberg bei der Angelkartenausgabe wenden. Der Code wird gegen Unterschrift und Geheimhaltungs-Vereinbarung mit der Angelkarte ausgehändigt. Während des Jahres werden keine Codes ausgegeben.

Der Baggersee 1 (Ostsee) ist komplett Biotop und darf nicht mehr beangelt werden.

Bei den Zufahrtswegen ist auf offizielle und erlaubte Wege zu achten. Das Befahren von anderen Wegen ans Gewässer erfolgt auf eigene Gefahr.

Siehe Gewässer-Karte.

Strecke 3:

Schwarze Brücke Gaustadt bis Main/Regnitzmündung Bischberg

Alle Rot-Schraffierten Bereiche sind Sperrzonen.

Bei den Zufahrtswegen ist auf offizielle und erlaubte Wege zu achten. Das Befahren von anderen Wegen ans Gewässer erfolgt auf eigene Gefahr.

Siehe Gewässer-Karte.

Strecke 4:

Untere Schleuse Viereth bis Gemarkungsgrenze Staffelbach

Alle Rot-Schraffierten Bereiche sind Sperrzonen.

Im Schleusenbereich ist Angelverbot (neue Vorgabe WSA und WAPO)

Bei den Zufahrtswegen ist auf offizielle und erlaubte Wege zu achten. Das Befahren von anderen Wegen ans Gewässer erfolgt auf eigene Gefahr.

Siehe Gewässer-Karte.